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Gran Torino e.V.
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65307  Bad Schwalbach

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Veröffentlichungen

TA Interview in der Frankfurter Rundschau vom 24.11.2018

Preview

Interview Täterarbeit Frankfurter Rundschau 24.11.2018

Täterarbeit (TA) in Fällen Häuslicher Gewalt (Partnerschaftsgewalt)

Die TA ist eine besondere Form des sozialen Trainingsprogramms und richtet sich an Personen, die Gewalt in ihrer (ehemaligen) Partnerschaft ausüben oder ausgeübt haben.

Ziel der TA ist es, den Gewaltkreislauf zu durchbrechen bzw. den Klienten einen Ausstieg aus diesem zu ermöglichen und die Gewalt in der Partnerschaft durch die Verantwortungsübernahme des/der Gewalt-ausübenden dauerhaft zu beenden.

Wir sind eingetragenes Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (www.bag-taeterarbeit.de) und arbeiten nach deren Standard. Dieser schreibt nach ausführlicher Anamnese- und Diagnosephase in aller Regel ein Gruppensetting (in Einzelfällen Einzel- oder Paarsetting) vor. In der praktischen Arbeit sind u.a. folgende Module wichtig:

  • Notfallplan
  • Gewaltverzichtserklärung
  • Verantwortung vs. Schuld
  • Gewaltarbeit/Tatrekonstruktion
  • Gefühle/Bedürfnisse
  • Biographiearbeit/Eigene Gewalterfahrung
  • Kommunikation/Körpersprache 
  • Zwischenbilanz/Reflektion 
  • Gender
  • Respekt/Macht
  • Konfliktverhalten


Der GewaltkreislaufIm Rahmen unserer Netzwerkarbeit geben wir Rückmeldung an unsere Kooperations-partner und ggf. an die Opfer über die Teilnahme der Klienten am Programm und dessen Verlauf sowie Beendigung, über einen eventuellen Abbruch oder Ausschluss aus dem Programm sowie über Anzeichen weiterer Gefahrenmomente bzw. generelle Gefährdungseinschätzungen.

Eine Kontaktaufnahme zu uns ist jederzeit möglich.

Interventions- und Schutzmöglichkeiten sind im Rahmen der TA zu fast jedem Zeitpunkt des Gewaltkreislaufes möglich

 

 

 

 

 

Zugangswege (TA)

  • Justizielle Zuweisungen durch die Staatsanwaltschaft oder Strafgerichte 

    §153a StPO (vorl. Verfahrenseinstellung) Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung (seit 2013 in Kraft), §56c StGB (Bewährungsstrafe), §§57, 57a StGB (Aussetzung des Strafrestes), §§59 (Verwarnung mit Strafvorbehalt) und §59a StGB (Bewährungsstrafe), §68b StGB Absatz 2 Satz 1 und 2 (Führungsaufsicht), §10 Abs.1 JGG (Weisungen)
  • Empfehlung

    z.B. durch die Polizei im Rahmen der Vernehmung des Beschuldigten oder durch das Jugendamt / Familiengericht als sog. „Weisung zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge“ oder auch durch andere Beratungsstellen 
  • Selbstmelder

    finden den Weg aus eigenem Antrieb zu uns 

Zielgruppe


Erwachsene Männer und Frauen, die in ihrer aktuellen oder ehemaligen Partnerschaft Gewalt ausüben oder ausgeübt haben

Gruppengröße


7 – 12 Erwachsene in geschlechtshomogenen Gruppen

Gruppenleitung


2 TA-Trainer in geschlechterparitätischer Besetzung mit päd./psych. Grundausbildung

Zeitlicher Umfang


65 Zeitstunden

Dauer


6 – 12 Monate (Clearing-, Anamnese- und Gruppenphase)

Kosten

Die Kosten können über Bußgeldzuweisungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte oder Finanzierungsmodelle bzw. über die Jugend–ämter gedeckt werden.


Die Teilnehmer zahlen einkommensabhängig einen Teilbetrag als Eigenleistung dazu.

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