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AAT

Anti – Aggressivitäts – Training

Die intensive, langfristige Arbeit mit Tätern dient allein dem Opferschutz. Jeder Täter, der der Gewalt abschwört, ist ein Gewinn für die Gesellschaft.


Das Anti-Aggressivitäts-Training (AAT®) wurde 1987 von Jens Weidner in Deutschland begründet und zunächst nur im Strafvollzug, dann zunehmend auch in der Prävention und der Nachsorge von Straftätern eingeführt. Beim AAT® handelt es sich um ein deliktorientiertes Verhaltens-training für gewaltbereite und gewalttätige Körperverletzer. Primäres Ziel ist es, kurzfristig die Gewaltausübung zu stoppen und den Einsatz von körperlichen Übergriffen gegenüber potentiellen Opfern zu beenden. 

Während des Kursverlaufs findet eine intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Gewaltproblematik statt. Der Blick auf die persönliche Gewaltbiographie soll verdeutlichen, dass eigene Erfahrungen oft ungewollt wiederholt werden. Ziel ist jetzt, dieses Schema zu unterbrechen. Jeder Teilnehmer soll mit Unterstützung der Gruppe für sich alternative Handlungs-möglichkeiten finden und ausprobieren.  

Herausragendes Merkmal des AAT®s ist die Struktur des Gruppensettings. In der Tätergruppe müssen sich die Teilnehmer mit anderen „Profis“ ihren Taten und Motiven stellen, werden aus den eigenen Reihen heraus gefordert und hart kritisiert. 


Die Arbeit ist eine konfrontative, fordernde  und gleichzeitig einfühlsame und ver-stehende – ohne Verständnis für die Tat zu haben. 

Das Curriculum bezieht sich auf die Zielgruppe der erwachsenen Männer.  

Folgende Bausteine spielen u.a. im Trainingsverlauf eine wesentliche Rolle:

  • Entwicklung von Opferempathie
  • Besuch der Gerichtsmedizin
  • Tatrekonstruktion
  • Heißer Stuhl
  • Eigene Gewaltbiographie
  • Individuelle Suche und Erprobung von Handlungsalternativen
  • Kosten-Nutzen Rechnung

Um vor allem auch diejenigen Teilnehmer zu erreichen, die nicht primär über Sprache lernen, arbeiten wir mit einer breiten methodischen Vielfalt, speziell auf der Handlungsebene. 

Genannt sei hier

  • Psychodrama/Soziodrama
  • Theaterpädagogik
  • Rollenspiel
  • Erlebnispädagogik

Zugangswege (AAT®)

Justizielle Zuweisungen durch die Staats-anwaltschaft oder Strafgerichte: 

§ 153a StPO (vorl. Verfahrenseinstellung) Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung (seit 2013 in Kraft) 

§ 56c StGB (Bewährungsstrafe) 

§§ 57, 57a StGB (Aussetzung des Strafrestes) 

§§ 59 (Verwarnung mit Strafvorbehalt) und 59a StGB (Bewährungsstrafe) 

§ 68b StGB Absatz 2 Satz 1 und 2 (Führungsaufsicht) 

§ 10 Abs.1 JGG (Weisungen) 


Veranstaltungsorte


Frankfurt am Main

Zielgruppe


Männliche Täter, die wegen eines Körper-verletzungsdelikts angezeigt, angeklagt und/oder verurteilt wurden.

Gruppengröße


7 – 9 Erwachsene in geschlechtshomogenen Gruppen

Gruppenleitung


2 zertifizierte AAT®-Trainer (m/w) mit päd./psych.  Grundausbildung, 1 Praktikant (m/w)

Zeitlicher Umfang

78 Zeitstunden

Dauer


7 – 10 Monate (Clearing-, Anamnese- und Gruppenphase)

Kosten

In der Regel werden die Kosten des AAT®s über Bußgeldzuweisungen von den Amts- oder Landgerichten übernommen.

Die Teilnehmer zahlen einkommensabhängig einen Teilbetrag als Eigenleistung dazu.

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